Kinderreisepässe werden für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ohne elektronisches Speichermedium ausgestellt. Der Kinderreisepass ist sechs Jahre gültig, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres des Kindes. Die Gültigkeitsdauer des Kinderreisepasses kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Nach Ablauf der Gültigkeit kann der Kinderreisepass nicht mehr verlängert werden. Das Lichtbild kann aktualisiert werden.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden Reisepässe ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder unter 12 Jahren Reisepässe ausgestellt werden. In Reisepässen von Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert. Die Unterschrift ist durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Das Dokument sollte rechtzeitig vor Nutzungsbeginn beantragt werden.
Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein. Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren auch ein Personalausweis ausgestellt werden; beispielsweise für Reisen innerhalb der EU.
Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website Reise- und Sicherheitshinweise A - Z des Auswärtigen Amtes.
Weitere Informationen über den Kinderreisepass finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.
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