Die Geburt eines Kindes muss beim Standesamt angezeigt werden.
Die Anzeigepflicht trifft bei Geburten in Krankenhäusern und sonstigen Einrichtungen der Geburtshilfen den Träger der Einrichtung. Ansonsten sind zur Anzeige einer Geburt in nachstehender Reihenfolge verpflichtet:
Zur letzten Fallgruppe gehören insbesondere Hebammen und Ärzte.
An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in dessen/deren Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde.
Zur Anzeige der Geburt eines Kindes sind folgende Unterlagen erforderlich:
Die Geburt eines Kindes muss binnen einer Woche angezeigt werden.
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)
Zusätzliche Öffnungszeiten,die nur für Termine zur Verfügung stehen:Mo, Do: 7:30 - 8:30 UhrFr: 7:30 - 13:00 Uhrnur Bürgerbüro:Do: 14:30 - 17:30 UhrNach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.
Stadt PinnebergBismarckstraße 8 25421 Pinneberg
Tel: 04101 / 211-0InfopostfachStörungen Straßenbeleuchtung:Tel: 04944 / 301 117
Öffnungszeiten StadtverwaltungMo, Di und Do: 8.30-13 UhrDi auch 14.30-18 Uhr
Einlass bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung Online oder per Telefon oder E-Mail mit der zuständigen Sachbearbeitung.
Öffnungszeiten BürgerbüroMo 7.30-13 UhrDi 8.30-13 Uhr + 14.30-18 UhrMittwoch geschlossenDo 7.30-13 Uhr + 14.30-17.30 UhrFr 7.30-13 Uhr
Stadtnahe Links