Gebühren:
Verwahrgebühren
Die Gebühr für die Verwahrung von Fundsachen beträgt
a) im Wert bis zu 25 Euro 3 Euro
b) im Wert von über 25 bis 50 Euro 7 Euro
c) im Wert von über 50 Euro für den Mehrwert zusätzlich2 %.
Verlustbescheinigungen
Bescheinigungen über nicht abgegebene Gegenstände (i.d.R. bei Fahrrädern) werden hier ebenfalls ausgestellt,
die Gebühr beträgt 6 Euro