Das Verfahren der Einzugsermächtigung bietet Ihnen erhebliche Vorteile und trägt auch zu einer großen Arbeitserleichterung und Verwaltungsvereinfachung in der Stadtkasse bei. Sie selber brauchen nicht mehr an Fälligkeitstermine zu denken. Mahnungen, Vollstreckungen sowie die entsprechenden Nebenkosten können nicht entstehen. Hinweis: Im Einzugsermächtigungsverfahren werden hauptsächlich regelmäßig wiederkehrende Forderungen (z.B. Grundabgaben, Hundesteuer, Kindergartenentgelte) eingezogen. Dies vollzieht sich auf der Grundlage einer vom Zahlungspflichtigen an den Zahlungsempfänger schriftlich erteilten Ermächtigung (Einzugsermächtigung). Damit ist die Stadtkasse in die Lage versetzt, ihre Forderungen bei Fälligkeit per Lastschrift einziehen zu lassen. Mit der Erteilung der Einzugsermächtigung gehen Sie keinerlei Risiko ein, weil Sie den Abbuchungsauftrag jederzeit mit sofortiger Wirkung widerrufen können. Ebenso können Sie jede einzelne Abbuchung, die Ihnen ungerechtfertigt erscheint, bei Ihrer Bank oder Sparkasse rückgängig machen lassen.