Für eine Baumaßnahme ist auf Antrag (Bauvoranfrage) über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre, durch Bauvorbescheid zu entscheiden.
Bestehen Zweifel z.B. hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens, kann ein Vorverfahren, die sogenannte Bauvoranfrage, ohne aufwändige, möglicherweise vergebliche Planungsarbeit Klärung bringen.
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften zum Thema Baurecht in Schleswig-Holstein:
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)
Zusätzliche Öffnungszeiten,die nur für Termine zur Verfügung stehen:Mo, Do: 7:30 - 8:30 UhrFr: 7:30 - 13:00 Uhrnur Bürgerbüro:Do: 14:30 - 17:30 UhrNach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.
Stadt PinnebergBismarckstraße 8 25421 Pinneberg
Tel: 04101 / 211-0InfopostfachStörungen Straßenbeleuchtung:Tel: 04944 / 301 117
Öffnungszeiten StadtverwaltungMo, Di und Do: 8.30-13 UhrDi auch 14.30-18 Uhr
Einlass bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung Online oder per Telefon oder E-Mail mit der zuständigen Sachbearbeitung.
Öffnungszeiten BürgerbüroMo 7.30-13 UhrDi 8.30-13 Uhr + 14.30-18 UhrMittwoch geschlossenDo 7.30-13 Uhr + 14.30-17.30 UhrFr 7.30-13 Uhr
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