- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. - Aufenthaltsgemehigung bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern. - Bei Anmeldung durch Dritte: Vertretungsvollmacht und Personalausweiskopie des Meldenden. - Bei Gesellschaften oder Vereinen: aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, Kopie des Gesellschaftervertrages oder der Vereinssatzung. - Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle. Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis (z.B. bei Betrieb des Maklergewerbes, Bewachungsgewerbes, etc.) sowie gegebenenfalls Auszug aus dem Gewerbezentralregisters, Führungszeugnis, Unbedenklichkweitsbescheinigung des Finanzamtes, Auskunft aus den Schuldnerverzeichnis.
§ 14 Gewerbeordnung (GewO) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung (GewAnzVwV) Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (allgemeiner Gebührentarif)
Die Anmeldung ist kostenpflichtig. Die Höhe bemisst sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (allgemeiner Gebührentarif). Derzeit beträgt die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung 25,00 € bei persönlicher Vorsprache, 30,00 € auf dem Postwege.