Folgende Unterlagen werden für die Abmeldung benötigt: - Gewerbeanmeldung im Original - Personlausweis oder Paß mit aktueller Meldebescheinigung - Aufenthaltsgemehigung bei Nicht-EU_Bürgerinnen und Bürgern - bei Abmeldung durch Dritte: Vertretungsvollmacht und Personalausweiskopie des Meldenden
§ 14 Gewerbeordnung (GewO) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung (GewAnz VWV) Landesverordnung über Verwaltungsgeühren (allgemeiner Gebührentarif)
Die Gewerbeabmeldung ist bei einer vollständigen Aufgabe kostenfrei. Wird ein Betrieb in einen anderen Meldebezirk verlegt, beträgt die Gebühr 10,00 €. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (allgemeiner Gebührentarif).