Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Keine
§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).
Stadt PinnebergBismarckstraße 8 25421 Pinneberg
Tel: 04101 / 211-0InfopostfachStörungen Straßenbeleuchtung:Tel: 04944 / 301 117
Öffnungszeiten StadtverwaltungMo, Di und Do: 8.30-13 UhrDi auch 14.30-18 Uhr
Einlass bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung Online oder per Telefon oder E-Mail mit der zuständigen Sachbearbeitung.
Öffnungszeiten BürgerbüroMo 7.30-13 UhrDi 8.30-13 Uhr + 14.30-18 UhrMittwoch geschlossenDo 7.30-13 Uhr + 14.30-17.30 UhrFr 7.30-13 Uhr
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