Ist der Reisepass abhanden gekommen, das heißt, der Reisepass ist unauffindbar, verloren gegangen oder entwendet worden, hat die Ausweisinhaberin / der Ausweisinhaber die Pflicht, der Passbehörde unverzüglich den Verlust anzuzeigen.
Sollte der Reisepass wieder gefunden werden, so ist dies ebenfalls unverzüglich der Passbehörde anzuzeigen.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).
Geeignete Nachweise zur Feststellung Ihrer Identität (zum Beispiel amtliche Lichtbildausweise oder Führerschein).
Keine
Die Verlustanzeige sollte im eigenen Interesse möglichst zügig erstattet werden.
Passgesetz (PaßG), Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV).
Sofern Sie kurzfristig einen Ersatz benötigen, kann Ihnen
ausgestellt werden.
Stadt PinnebergBismarckstraße 8 25421 Pinneberg
Tel: 04101 / 211-0InfopostfachStörungen Straßenbeleuchtung:Tel: 04944 / 301 117
Öffnungszeiten StadtverwaltungMo, Di und Do: 8.30-13 UhrDi auch 14.30-18 Uhr
Einlass bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung Online oder per Telefon oder E-Mail mit der zuständigen Sachbearbeitung.
Öffnungszeiten BürgerbüroMo 7.30-13 UhrDi 8.30-13 Uhr + 14.30-18 UhrMittwoch geschlossenDo 7.30-13 Uhr + 14.30-17.30 UhrFr 7.30-13 Uhr
Stadtnahe Links