Die Bauaufsichtsbehörden haben gemäß § 59 Abs. 1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) bei der
von Anlagen darüber zu wachen, dass die öffentlich-rechtlichen Vorschriften und die aufgrund dieser Vorschriften erlassenen Anordnungen eingehalten werden. Sie haben die nach pflichtgemäßem Ermessen erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
Weitere Informationen zum Baurecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MILIG).
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)
Zusätzliche Öffnungszeiten,die nur für Termine zur Verfügung stehen:Mo, Do: 7:30 - 8:30 UhrFr: 7:30 - 13:00 Uhrnur Bürgerbüro:Do: 14:30 - 17:30 UhrNach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.
Stadt PinnebergBismarckstraße 8 25421 Pinneberg
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Öffnungszeiten StadtverwaltungMo, Di und Do: 8.30-13 UhrDi auch 14.30-18 Uhr
Einlass bis auf Weiteres nur nach vorheriger Terminvereinbarung Online oder per Telefon oder E-Mail mit der zuständigen Sachbearbeitung.
Öffnungszeiten BürgerbüroMo 7.30-13 UhrDi 8.30-13 Uhr + 14.30-18 UhrMittwoch geschlossenDo 7.30-13 Uhr + 14.30-17.30 UhrFr 7.30-13 Uhr
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