Gewerbeanmeldung
LeistungsbeschreibungDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Der Beginn eines selbständigen Betriebes des stehenden Gewerbes oder der Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle muss bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Diese kann entweder durch den Gewerbetreibenden selbst oder durch einen vertretungsberechtigten Geschäftsführer erfolgen.
Ein Gewerbe ist
- jede erlaubte (das heißt nicht sozial unwertige), selbständige (das heißt insbesondere im eigenen Namen und in der Regel auf eigene Rechnung) ausgeübte Tätigkeit,
- die auf Gewinnerzielung gerichtet und
- auf Dauer angelegt ist.
Nicht zum Gewerbe zählen unter anderem:
- nicht erlaubte Tätigkeiten (sozial unwertige und damit generell verbotene Tätigkeiten),
- Urproduktion, zum Beispiel Land- und Forstwirtschaft,
- freie Berufe, zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Künstler oder
- die bloße Verwaltung und Nutzung eigenen Vermögens.
Online application
An wen muss ich mich wenden?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
- An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk das Unternehmen die Betriebsstätte betreiben beziehungsweise der Beruf oder die Tätigkeit ausgeübt werden soll, oder
- an den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein.
Welche Unterlagen werden benötigt?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung,
- Aufenthaltsgenehmigung bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern.
- Bei Anmeldung durch Dritte:
Vertretungsvollmacht und Personalausweiskopie des Meldenden.
- Bei Gesellschaften oder Vereinen:
Aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, Kopie des Gesellschaftervertrages oder der Vereinssatzung.
- Bei handwerklichen Tätigkeiten:
Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle.
- Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe:
Erlaubnis, sofern bereits vorhanden (z. B. bei Betrieb des Maklergewerbes, Bewachungsgewerbes, etc.) sowie gegebenenfalls
Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
Führungszeugnis,
Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
Auskunft aus dem Schuldnerverzeichnis.
Es ist ratsam, sich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen, da nicht ausgeschlossen ist, dass im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt werden.
Welche Gebühren fallen an?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Die Anmeldung ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Das Gewerbe muss gleichzeitig mit der Aufnahme der Tätigkeit angemeldet werden.
RechtsgrundlageDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
- § 14 Gewerbeordnung (GewO),
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung (GewAnzVwV),
- §§ 705 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) ,
- Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 11.1 - VwGebV.
GewAnzVwV
§§ 705 ff. BGB
VwGebV
Section 14 GewO
Gewanzvwv
Section 705 ff. BGB
VwGebV
Anträge / FormulareDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Im Gewerbeanzeigeverfahren sind die nach § 14 Gewerbeordnung vorgeschriebenen Anzeigevordrucke zu verwenden.
Online-Formulare für die Gewerbeanmeldung oder die elektronische Gewerbeanzeige finden Sie auf den Internetseiten des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein (EASH).
Was sollte ich noch wissen?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Industrie- und Handelskammern (IHK) sowie der Handwerkskammern (HWK) Schleswig-Holstein.
UrheberDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung. - Aufenthaltsgemehigung bei Nicht-EU-Bürgerinnen und Bürgern. - Bei Anmeldung durch Dritte: Vertretungsvollmacht und Personalausweiskopie des Meldenden. - Bei Gesellschaften oder Vereinen: aktueller Auszug aus dem Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister, Kopie des Gesellschaftervertrages oder der Vereinssatzung. - Bei handwerklichen Tätigkeiten: Nachweis der Eintragung in die Handwerksrolle. Bei erlaubnispflichtigem Gewerbe: Erlaubnis (z.B. bei Betrieb des Maklergewerbes, Bewachungsgewerbes, etc.) sowie gegebenenfalls Auszug aus dem Gewerbezentralregisters, Führungszeugnis, Unbedenklichkweitsbescheinigung des Finanzamtes, Auskunft aus den Schuldnerverzeichnis.
Rechtliche Grundlagen
§ 14 Gewerbeordnung (GewO) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung (GewAnzVwV) Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (allgemeiner Gebührentarif)
Gebühren
Die Anmeldung ist kostenpflichtig. Die Höhe bemisst sich nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (allgemeiner Gebührentarif). Derzeit beträgt die Gebühr für eine Gewerbeanmeldung 25,00 € bei persönlicher Vorsprache, 30,00 € auf dem Postwege.
Ansprechpartner/-innen
- Frau Behrends
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden. - Frau Rose, Gewerbe
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden. - Frau Wüsthoff
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.
Formulare und Informationen:
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