Geburtsurkunde

Leistungsbeschreibung

Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein

Jede Geburt wird im Geburtenregister des Standesamts, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde, eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Geburtsurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.

In eine Geburtsurkunde werden aufgenommen:

  • die Vornamen und der Geburtsname,
  • das Geschlecht sowie
  • Ort und Tag der Geburt des Kindes,
  • die Vornamen und die Familiennamen der Eltern und
  • die Religionszugehörigkeit von Kind und Eltern.

Wenn der Antragsteller es wünscht, wird die Urkunde auch ohne Angaben über das Geschlecht des Kindes, die Namen der Eltern und die Religionszugehörigkeit ausgestellt.

Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Geburtenregister ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

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An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, das das Geburtenregister mit dem entsprechenden Geburtseintrag führt.

Bescheinigung über die Geburtszeit: Auf Antrag können Sie  beim zuständigen Standesamt eine Auskunft über die Geburtszeit erhalten.

Welche Gebühren fallen an?

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Die Ausstellung einer Geburtsurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 15,00 Euro; die zweite und jede weitere mit beantragte Ausgabe 7,50 Euro.

Die Ausstellung einer Bescheinigung oder die mündliche Auskunft (nur bei Anwesenheit im Standesamt) über die Geburtszeit kostet 7,00 Euro.

Rechtsgrundlage

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  • § 59 Personenstandsgesetz (PStG),
  • § 48 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV).
§ 59 PStG
§ 48 PStV
Section 59 PStG
Section 48 PStV

Was sollte ich noch wissen?

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Abstammungsurkunden und Geburtsscheine, die bis zum 31.12.2008 möglich waren, gibt es nicht mehr, weil sie kaum praktische Bedeutung hatten und im Ausland nicht bekannt sind.

Urheber

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Gebühren

Die Gebühr beträgt 10,00 Euro.

Ansprechpartner/-innen

  • Herr Bilitewski

    Mo, Di, Do:      8:30 - 13:00 Uhr
      - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
    zusätzlich Di:  14:30 - 18.00 Uhr
      - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)

    Zusätzliche Öffnungszeiten,
    die nur für Termine zur Verfügung stehen:
    Mo, Do:  7:30 - 8:30 Uhr
    Fr:         7:30 - 13:00 Uhr

    nur Bürgerbüro:
    Do: 14:30 - 17:30 Uhr

    Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.

  • Frau Bippus

    Mo, Di, Do:      8:30 - 13:00 Uhr
      - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
    zusätzlich Di:  14:30 - 18.00 Uhr
      - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)

    Zusätzliche Öffnungszeiten,
    die nur für Termine zur Verfügung stehen:
    Mo, Do:  7:30 - 8:30 Uhr
    Fr:         7:30 - 13:00 Uhr

    nur Bürgerbüro:
    Do: 14:30 - 17:30 Uhr

    Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.

  • Frau Domberger

    Mo, Di, Do:      8:30 - 13:00 Uhr
      - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
    zusätzlich Di:  14:30 - 18.00 Uhr
      - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)

    Zusätzliche Öffnungszeiten,
    die nur für Termine zur Verfügung stehen:
    Mo, Do:  7:30 - 8:30 Uhr
    Fr:         7:30 - 13:00 Uhr

    nur Bürgerbüro:
    Do: 14:30 - 17:30 Uhr

    Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.