Sterbeurkunde

Leistungsbeschreibung

Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein

Der Tod eines Menschen wird im Sterberegister des Standesamts, in dessen Zuständigkeitsbereich er gestorben ist, eingetragen („beurkundet“). Auf der Grundlage dieser Beurkundung stellt der Standesbeamte auf Antrag eine Sterbeurkunde aus. Der Antrag kann mündlich, schriftlich oder per Telefax gestellt werden; viele Standesämter haben auch ein elektronisches Formular in ihr Internetangebot eingestellt, mit dem Urkunden bestellt werden können.

In eine Sterbeurkunde werden aufgenommen:

  • die Vornamen und der Familienname des Verstorbenen,
  • Ort und Tag seiner Geburt,
  • seine Religionszugehörigkeit,
  • sein letzter Wohnsitz,
  • sein Familienstand sowie
  • Ort und Zeitpunkt des Todes.

Außerdem kann auch ein beglaubigter Ausdruck aus dem Sterberegister ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein

An das Standesamt der Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, das das Sterberegister mit dem Sterbeeintrag führt.

Welche Gebühren fallen an?

Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein

Die Ausstellung einer Sterbeurkunde oder eines beglaubigten Registerausdrucks kostet 15,00 Euro; die zweite und jede weitere mit beantragte Ausgabe 7,50 Euro.

Rechtsgrundlage

Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein

  • § 60 Personenstandsgesetz (PStG),
  • § 48 Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV).
§ 60 PStG
§ 48 PStV
Section 60 PStG
Section 48 PStV

Urheber

Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein

Gebühren

Die Gebühr beträgt 10,00 ?.