Schülerbeförderung

Fahrradentschädigung, Fahrkostenerstattungen, Individuelle Schülerbeförderung

Fahrtkostenerstattungen

Die Stadt Pinneberg ist Trägerin der Pinneberger Schulen und ist für die Schülerbeförderung bis einschließlich Klassenstufe 10 zuständig.

Sie haben die Möglichkeit, bei der Stadt Pinneberg im Fachdienst Schulen eine Fahrtkostenerstattung für die Fahrtkosten Ihres Kindes zu beantragen. Die Gewährung der Fahrtkostenerstattung richtet sich nach festgelegten Schulwegentfernungen zur zuständigen bzw. nächstgelegenen Schule. Den Antragsvordruck sowie nähere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt "Hinweise"


Fahrrad-Entschädigung

Sofern Sie keine Fahrtkostenerstattung in Anspruch nehmen möchten, weil Ihr Kind das Fahrrad benutzt, haben Sie die Möglichkeit, beim Fachdienst Schulen eine Fahrradentschädigung zu beantragen. Den Antragsvordruck sowie nähere Informationen hierzu finden Sie unter dem Punkt "Hinweise".


Kombination

Die Kombination ist eine Mischung aus der Fahrtkostenerstattung und der Fahrrad-Entschädigung. Sie erhalten für November bis März die Fahrtkostenerstattung und für die anderen Monate im Schuljahr die Fahrrad-Entschädigung. Eine abweichende aufteilung der Monate ist ausgeschlossen. Den Antragsvordruck sowie nähere Informationen hierzu finden Sie auf dieser Seite unter dem Punkt "Hinweise".

 

Individuelle Schülerbeförderung

Sofern Ihr Kind, zum Beispiel aufgrund einer Behinderung, nicht in der Lage ist, den Schulweg zu Fuß, mit dem Fahrrad oder mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bewältigen, besteht für Sie die Möglichkeit, beim Fachdienst Schulen einen Antrag auf individuelle Schülerbeförderung mit einer entsprechenden Begründung und evtl. einem ärztlichen Attest zu stellen.

Ansprechpartner/-innen

Formulare und Informationen: