Das Führungszeugnis ist eine behördliche Bescheinigung über registrierte Vorstrafen und beinhaltet bestimmte über eine Person im Bundeszentralregister enthaltene Angaben. Das können zum Beispiel strafgerichtliche Verurteilungen, gerichtlich angeordnete Sperren der Fahrerlaubnis, Entscheidungen von Verwaltungsbehörden und Gerichten, Vermerke über die Schuldunfähigkeit sowie gewisse Straftaten, die im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes begangen worden sind, sein.
In ein Führungszeugnis werden jedoch nicht alle im Zentralregister vorhandenen Eintragungen aufgenommen. Entscheidend für die Inhalte ist die Art des Führungszeugnisses. Es gibt zwei Arten:
Ein erweitertes Führungszeugnis wird auf Antrag erteilt, wenn die Erteilung in einer gesetzlichen Bestimmung vorgesehen ist oder wenn dieses Führungszeugnis benötigt wird:
Bei Anträgen auf Ausstellung eines einfachen oder erweiterten Führungszeugnisses wird bei Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Eurpäischen Union der jeweilige Herkunftsmitgliedstaat um Mitteilung über Eintragungen im Strafregister des Herkunftsmitgliedstaats ersucht. Teilt der Herkunftsmitgliedstaat Eintragungen im Strafregister mit, so werden diese vollständig und in der übermittelten Sprache aufgenommen, sofern der Herkunftsmitgliedstaat eine Übermittlung nach seinem Recht vorsieht. Eine Übersetzung sowie eine inhaltliche Überprüfung der mitgeteilten Angaben erfolgt dabei nicht. Erteilt der Herkunftsmitgliedstaat keine Auskunft aus seinem Strafregister, wird im Führungszeugnis darauf hingewiesen.
Ein Führungszeugnis kann jeder beantragen, der das 14. Lebensjahr vollendet hat. Hat die/der Betroffene eine/n gesetzliche/n Vertreter/in, so ist auch diese/r antragsberechtigt. Der Antrag kann nicht durch eine/n Dritte/n gestellt werden.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (früher: Einwohnermeldeamt).
Sofern Sie einen elektronischen Personalausweis besitzen, können Sie das Führungszeugnis online auf den Internetseiten des Bundesamtes für Justiz (BfJ) beantragen und bezahlen.
Bei Beantragung ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro zu entrichten.
Für ein europäisches Führungszeugnis ist eine Gebühr in Höhe von 13,00 Euro zu entrichten.
§§ 30 ff. Gesetz über das Zentralregister und das Erziehungsregister (Bundeszentralregistergesetz - BZRG).
§§ 30 ff. BZRGInformationen zum Bundeszentralregister finden Sie auf den Internetseiten des Bundesamts für Justiz (BfJ).
BfJ - Das BundeszentralregisterPersonalausweis oder Reisepaß
Seit dem 1. September 2014 besteht auch die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. http://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Die Gebühr für ein Führungszeugnis beträgt 13 Euro