Reisepass

Leistungsbeschreibung

Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein

Zur Einreise in bestimmte Staaten benötigen deutsche Staatsangehörige einen Reisepass.

Am 1. November 2005 hat die Bundesrepublik Deutschland als eines der ersten EU-Staaten den elektronischen Reisepass (kurz: ePass) mit biometrischen Daten eingeführt. Im ePass sind auf einem Chip personen- und dokumentenbezogene Daten und so genannte biometrische Daten (seit 1.November 2005 biometriefähiges Lichtbild und seit 1. November 2007 zwei Fingerabdrücke) gespeichert.

Der Reisepass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt (Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres erhalten einen Kinderreisepass). Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein Reisepass ausgestellt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden keine Fingerabdrücke erfasst.

Für Vielreisende bietet sich die Beantragung eines ePasses mit 48 Seiten an.

Um in Eilfällen ein Reisedokument in kurzer Zeit zu erhalten, gibt es die Möglichkeit der Ausstellung des Expresspasses. Kann ein Reisepass auch im Expressverfahren (maximal 72h) nicht rechtzeitig bis zum erstmaligen Gebrauch ausgehändigt werden, kann ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

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An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

Welche Unterlagen werden benötigt?

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  • Alter/Abgelaufener Reisepass (sofern vorhanden) oder Kinderreisepass/Kinderausweis (sofern vorhanden),
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils bei gemeinsamer Sorge oder der Sorgeberechtigungsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten bei Personen bis zum 18. Lebensjahr,
  • gegebenenfalls Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils,
  • Personalausweis und
  • Urkunde mit aktueller Namensführung (Geburts-, Heirats-, Eheurkunde, Familienbuch, Erklärung über die Namensführung usw.)

Welche Gebühren fallen an?

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Die Gebühren ergeben sich aus § 15 Passverordnung (PassV).

Die Gebühr für die Ausstellung eines Reisepasses an Personen, die das 24. Lebensjahr vollendet haben, beträgt 60,00 €.

Die Reisepassgebühr für Antragsteller, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, beträgt 37,50 €.

§ 15 PassV
Section 15 PassV

Welche Fristen muss ich beachten?

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  • Das Dokument sollte rechtzeitig vor Nutzungsbeginn beantragt werden.
  • Die Gültigkeitsdauer des ePasses beträgt für Personen bis zum 24. Lebensjahr sechs Jahre; für Personen über 24 Jahre zehn Jahre. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer von Reisepässen ist nicht zulässig.

Bearbeitungsdauer

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Bearbeitungsdauer

  • Reisepass: ca. 4 Wochen
  • Expressreisepass: innerhalb von 3 Werktagen
  • vorläufiger Reisepass: sofort

Rechtsgrundlage

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  • Passgesetz (PaßG),
  • Verordung zur Durchführung des Passgesetzes (PassV),
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV).
PaßG
PassV
PassVwV
PassG
PassV
PassVwV

Was sollte ich noch wissen?

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Sofern Sie für die Einreise in ein anderes Land ein bereitgestelltes Online-Formular ausfüllen, verwenden Sie als Null die Ziffer „0“ und nicht den Buchstaben „O“. Dadurch vermeiden Sie unnötigen Ärger bei der Einreise.

Weitere ausführliche Informationen zum Thema „ePass“ erhalten Sie auf der Homepage des Bundesministeriums des Innern (BMI).

Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website des Auswärtigen Amtes.

Auswärtiges Amt - Reise-und Sicherheitshinweise A-Z
Reisepass
Foreign Office - Travel and Security Advice A-Z
Passport

Urheber

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Notwendige Unterlagen

Grundsätzliche Ergänzungen:

  • bei Namensänderung zusätzlich Heiratsurkunde/ Namensänderungsurkunde
  • das biometrische Foto muss aktuell sein (nicht älter als ein halbes Jahr)  

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