Der Personalrat ist die MitarbeiterInnenvertretung in der Stadtverwaltung Pinneberg, vergleichbar mit dem Betriebsrat in Privatunternehmen. Die rechtliche Grundlage für die Arbeit aller Personalräte ist das Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein (MBG-SH). Die Mitglieder des Personalrates werden alle vier Jahre von den Beschäftigten gewählt.
Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein