Kinderreisepass

Leistungsbeschreibung

Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein

Kinderreisepässe werden für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ohne elektronisches Speichermedium ausgestellt. Neue Kinderreisepässe werden nur für einen maximalen Gültigkeitszeitraum von zwölf Monaten ausgestellt. Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen. Das Lichtbild ist stets zu aktualisieren, sofern der Kinderreisepass in der Gültigkeit verlängert wird. Das Lichtbild kann innerhalb des Gültigkeitszeitraumes aktualisiert werden.
Bisher ausgestellte Kinderreisepässe sind bis zum jeweils aufgedruckten Gültigkeitsdatum gültig.
Soll der Kinderreisepass für mehrere Jahre ausgestellt werden, ist ein regulärer Personalausweis oder Reisepass zu beantragen.
Für Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren werden Reisepässe ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern können auch für Kinder unter 12 Jahren Reisepässe ausgestellt werden. In Reisepässen von Antragstellern bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr werden keine Fingerabdrücke gespeichert. Die Unterschrift ist durch das Kind zu leisten, wenn es zum Zeitpunkt der Beantragung das zehnte Lebensjahr vollendet hat. Die Unterschrift durch jüngere Kinder ist zulässig.

 

An wen muss ich mich wenden?

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An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Passbehörde).

Welche Unterlagen werden benötigt?

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  • Alten Kinderreisepass, sofern noch vorhanden, alten Kinderausweis,
  • Geburts- oder Abstammungsurkunde mit aktueller Namensführung
  • Einverständniserklärung beider Sorgeberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Sorgeberechtigten; bei Getrenntlebenden ist die Einverständniserklärung der anderen sorgeberechtigten Person nicht erforderlich,
  • aktuelles Lichtbild als Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • ggf. Ausweis oder Ausweiskopie des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils.

Welche Gebühren fallen an?

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  • Ausstellung eines Kinderreisepasses: 13,00 Euro,
  • Verlängerung der Gültigkeitsdauer: 6,00 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

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Das Dokument sollte rechtzeitig vor Nutzungsbeginn beantragt werden.

Rechtsgrundlage

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  • Passgesetz (PaßG),
  • Verordnung zur Durchführung des Passgesetzes (Passverordnung - PassV),
  • Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes (Passverwaltungsvorschrift – PassVwV).
PaßG
Passverordnung - PassV
PassVwV
PassG
Passport Ordinance - PassV
PassVwV

Was sollte ich noch wissen?

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Das Kind, für das der Kinderreisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich anwesend sein.

Auf Wunsch der Eltern kann für Kinder unter 16 Jahren auch ein Personalausweis ausgestellt werden; beispielsweise für Reisen innerhalb der EU.

Aktuelle Informationen über Einreisebestimmungen ausländischer Staaten finden Sie auf der Website Reise- und Sicherheitshinweise A - Z des Auswärtigen Amtes.

Weitere Informationen über den Kinderreisepass finden Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums des Innern.

Auswärtiges Amt - Reise- und Sicherheitshinweise A - Z
Foreign Office - Travel and Security Advice A - Z

Urheber

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Formulare und Informationen:

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