Die einfache Melderegisterauskunft lässt sich schnell und ohne Termin auch online über das Serviceportal Schleswig-Holstein abrufen. Bitte nutzen Sie hierfür den folgenden Link.
Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:
Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:
Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.
Ausländische Mitbürger/innen müssen bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen:
In einfachen Fällen 6,00 Euro, in Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 Euro.
Haushaltsbescheinigung
Eine Haushaltsbescheinigung wird für die zuständige Kindergeldkasse des Arbeitsamtes benötigt. Sie dient der Fesstellung, ob die Kinder, für die das Kindergeld beantragt wird, in Ihrem Haushalt gemeldet sind. Die Haushaltsbescheinigung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person in Ihrem zuständigen BürgerBüro in Empfang genommen werden. Bei der Beantragung ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Meldebescheinigung
Eine Meldebescheinigung kann für verschiedenen Zwecke ausgestellt werden, so z.B. für Rentenzwecke, für die Kfz-Zulassung u.v.m. Die Meldebescheinigung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person in Empfang genommen werden. Bei der Beantragung ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.
Aufenthaltsbescheinigung für das Standesamt
Die Aufenthaltsbescheinigung für das Standesamt wird für die Anmeldung zur Eheschließung (Aufgebotsbestellung) benötigt. Sie ist beim zuständigen BürgerBüro unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zu beantragen. Die Aufenthaltsbescheinigung kann nur persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.
Personalausweis bzw. Reisepass
Meldebescheinigung au Führerscheinanträge: 5.10 ?