Aufenthalts- / Meldebescheinigung

Die einfache Melderegisterauskunft lässt sich schnell und ohne Termin auch online über das Serviceportal Schleswig-Holstein abrufen. Bitte nutzen Sie hierfür den folgenden Link.

Leistungsbeschreibung

Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein

Die Meldebehörde erteilt der betroffenen Person auf Antrag eine schriftliche Meldebescheinigung. Die einfache Meldebescheinigung enthält folgende Daten:

  1. Familienname,
  2. frühere Namen,
  3. Vornamen,
  4. Doktorgrad,
  5. Ordensname, Künstlername,
  6. Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
  7. derzeitige Anschriften, gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.


Auf Antrag können außerdem folgende weitere Daten in eine erweiterte Meldebescheinigung aufgenommen werden:

  1. gesetzlicher Vertreter, Ehegatte, Lebenspartner und minderjährige Kinder jeweils mit
  2. Familienname und Vornamen, Doktorgrad, Geburtsdatum, Anschrift,
  3. derzeitige Staatsangehörigkeiten,
  4. frühere Anschriften,
  5. Einzugsdatum, Auszugsdatum sowie
  6. Familienstand,
  7. Religionszugehörigkeit.

Eine Meldebescheinigung kann zum Beispiel für die Eheschließung benötigt werden.
Bescheinigungen für andere Personen können der betreffenden Person nur schriftlich zugestellt oder gegen Vorlage einer Vollmacht übergeben werden.

Ausländische Mitbürger/innen müssen bei Pass-Angelegenheiten ihren Konsulaten eine erweiterte Meldebescheinigung vorlegen.

An wen muss ich mich wenden?

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An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).

Welche Unterlagen werden benötigt?

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Meldebescheinigungen sind persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person zu beantragen:

  • Personalausweis oder Pass der beantragenden Person und
  • gegebenenfalls Vollmacht.

Welche Gebühren fallen an?

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In einfachen Fällen 6,00 Euro, in Fällen mit höherem Verwaltungsaufwand 15,00 Euro.

Rechtsgrundlage

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  • § 18 Bundesmeldegesetz (BMG),
  • Landesverordnung über Verwaltungsgebühren (Allgemeiner Gebührentarif) Tarifstelle 5.2- VwGebV.
§ 18 BMG
VwGebV
Section 18 BMG
VwGebV

Urheber

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Haushaltsbescheinigung

Eine Haushaltsbescheinigung wird für die zuständige Kindergeldkasse des Arbeitsamtes benötigt. Sie dient der Fesstellung, ob die Kinder, für die das Kindergeld beantragt wird, in Ihrem Haushalt gemeldet sind. Die Haushaltsbescheinigung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person in Ihrem zuständigen BürgerBüro in Empfang genommen werden. Bei der Beantragung ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

 

Meldebescheinigung

Eine Meldebescheinigung kann für verschiedenen Zwecke ausgestellt werden, so z.B. für Rentenzwecke, für die Kfz-Zulassung u.v.m. Die Meldebescheinigung kann persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person in Empfang genommen werden. Bei der Beantragung ist der Personalausweis oder Reisepass vorzulegen.

 

Aufenthaltsbescheinigung für das Standesamt

Die Aufenthaltsbescheinigung für das Standesamt wird für die Anmeldung zur Eheschließung (Aufgebotsbestellung) benötigt. Sie ist beim zuständigen BürgerBüro unter Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses zu beantragen. Die Aufenthaltsbescheinigung kann nur persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person beantragt werden.

Notwendige Unterlagen

Personalausweis bzw. Reisepass

Gebühren

Meldebescheinigung au Führerscheinanträge: 5.10 ?