Gewerbetreibende, die im Besitz einer Aufstellererlaubnis sind und Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten, bedürfen der Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes durch die zuständige Gemeinde.
Diese Bestätigung gilt immer für eine bestimmte Person und für eine bestimmte Räumlichkeit. Sofern die Räumlichkeiten umgebaut werden oder weitere hinzugenommen werden sollen, ist eine neue Geeignetheitsbestätigung erforderlich.
je nach Umfang der Bearbeitung.