Meldebestätigung
LeistungsbeschreibungDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Eine amtliche Meldebestätigung erhalten Sie, wenn Sie sich mit einer Haupt- oder Nebenwohnung bei der für diese Wohnung zuständigen Meldebehörde anmelden bzw. eine bisherige Wohnung abmelden. Sie dient dem Nachweis der An- oder Abmeldung.
An wen muss ich mich wenden?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Bürgerbüro, früher: Einwohnermeldeamt).
Welche Gebühren fallen an?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Keine
RechtsgrundlageDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
§ 24 Bundesmeldegesetz (BMG).
§ 24 BMGSection 24 BMG