Verkehrszeichen- und Ampelstörungen
LeistungsbeschreibungDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Störungen bei Ampelanlagen oder Beschädigungen an Verkehrszeichen (beispielsweise beschädigte oder nicht mehr vorhandene Verkehrsschilder oder Straßennamensschilder) können Sie unter Angabe der Störung beziehungsweise des beschädigten Verkehrszeichen mit genauer Standortangabe (Straße, Hausnummer) melden.
An wen muss ich mich wenden?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung in deren/dessen Bezirk sich die defekte Ampelanlage oder das beschädigte Verkehrszeichen befindet.
RechtsgrundlageDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
- § 5 Bundesfernstraßengesetz (FStrG),
- § 12 Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG).
§ 12 StrWG - Träger der Straßenbaulast für die Ortsdurchfahrten
Section 5 FStrG - Carrier of the road construction load
Section 12 StrWG - Carrier of the road construction load for the local passages