Zur Eheschließung ist vorher die Anmeldung zur Eheschließung (früher Aufgebot) erforderlich. Diese Anmeldung muß am Wohnort der Verlobten vorgenommen werden.
Eine Terminabsprache, auch für das Einreichen der notwendigen Papiere, ist dringend erforderlich. Unter den Rufnummern 04101 / 211-233, 211-234, 211-326 und 211-232 steht Ihnen das Team vom Standesamt gerne für weitere Informationen zur Verfügung.
Außer im Trauzimmer des Pinneberger Rathauses besteht die Möglichkeit, sich im barocken Gebäude "Landdrostei" das „Ja-Wort" zu geben. Diese Eheschließungen finden jeweils an einem Freitag-Vormittag ( 10, 11 und 12 Uhr) pro Monat statt.
Dabei gilt das Prinzip „wer zuerst kommt, der mahlt zuerst". Das heißt, es wird versucht, für das Brautpaar, das sich zuerst für einen Freitag im Monat entscheidet, den Wunschtermin zu vereinbaren. Ein weiterer Freitag steht dann in diesem Monat für Eheschließungen in der Landdrostei nicht mehr zur Verfügung. Für Trauungen in der Landdrostei fallen zusätzliche Kosten in Höhe von zur Zeit 300 € an (150 € Gebühr, 150 € Raummiete Landdrostei).
Anfragen bzgl. Terminwünschen bitte an das Standesamt richten.
Eine beabsichtigte Eheschließung muss bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich einer der Partner seinen Wohnsitz hat, angemeldet werden. Dort werden die Voraussetzungen für die Eheschließung geprüft und gegebenenfalls in einem Ehefähigkeitszeugnis dokumentiert. Liegt kein Ehehindernis vor, teilt das Standesamt dies den Eheschließenden mit. Dabei kann unter Berücksichtigung der Belange der Eheschließung und in Abstimmung mit dem Eheschließungsstandesamt auch ein Termin für die Eheschließung bestimmt werden.
Die Eheschließung kann in Gegenwart von höchstens zwei Zeuginnen oder Zeugen erfolgen, wenn die Eheschließenden dies wünschen.
Die Eheschließung kann auch vor jedem anderen deutschen Standesamt erfolgen. In diesen Fällen teilt das Wohnsitzstandesamt das Ergebnis seiner auf die Anmeldung erfolgten Prüfung dem Eheschließungsstandesamt mit.
Die Ehegatten sollen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen) bestimmen. Bei Eheschließung von gemeinsam sorgeberechtigten Partnern, also zwischen den Elternteilen nicht ehelich geborener Kinder, erstreckt sich der Ehename auch auf die gemeinsamen Kinder.
Seit dem 1. Oktober 2017 ist in Deutschland aufgrund des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts auch eine Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern möglich.
An das Standesamt Ihres Wohnsitzes (Ihres gewöhnlichen Aufenthaltes) oder an das Ihrer Partnerin oder Ihres Partners.
Auskünfte zu den erforderlichen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung und nähere Informationen zur Durchführung der Eheschließung erfragen Sie bitte in einem persönlichen Gespräch auf dem Standesamt, da diese in einzelnen Fällen sehr unterschiedlich sein können.
Ausländische Eheschließende benötigen in der Regel ein Ehefähigkeitszeugnis ihres Heimatstaates.
Die Ehe kann erst geschlossen werden, wenn festgestellt ist, dass der Eheschließung keine Ehehindernisse entgegenstehen.
Der Termin für die Eheschließung muss innerhalb von sechs Monaten, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Übermittlung des Prüfungsergebnisses, liegen.
Sollten Sie Ihren Namen geändert haben, müssen Ihre persönlichen Dokumente, wie z. B. Ihr Ausweis, Reisepass oder die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ebenfalls geändert werden. Genaue Auskunft darüber, welche Dokumente geändert werden müssen, erteilt die zuständige Stelle.
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)
Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)
Zusätzliche Öffnungszeiten,
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Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.