Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit.

Die Stadt als Ordnungsbehörde trifft Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für die Allgemeinheit. Sie schreitet ein bei Gefährdungen der Allgemeinheit beziehungsweise der öffentlichen Sicherheit. Sie überwacht die Einhaltung der ordnungsrechtlichen Bestimmungen und erteilt Erlaubnisse beziehungsweise Genehmigungen in bestimmten vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen.

Außerdem werden allgemeine Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Diese umfassen alle mit Geldbuße bedrohten Verstöße anderer Rechtsgebiete, beispielsweise gegen

 das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten
 das Bundesmeldegesetz
 das Passgesetz
 das Personalausweisgesetz
 das Aufenthaltsgesetz
 das Asylverfahrensgesetz
 das Unterhaltsvorschussgesetz
 die Gewerbeordnung
 das Gaststättengesetz
 das Waffengesetz
 das Güterkraftverkehrsgesetz
 das Schulgesetz
und einer Vielzahl weiterer Gesetze.

Ansprechpartner/-innen