Bauvoranfrage/Bauvorbescheid
Für eine Baumaßnahme ist auf Antrag (Bauvoranfrage) über einzelne Fragen, über die im Baugenehmigungsverfahren zu entscheiden wäre, durch Bauvorbescheid zu entscheiden.
Beschreibung:
Bestehen Zweifel z.B. hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens, kann ein Vorverfahren, die sogenannte Bauvoranfrage, ohne aufwändige, möglicherweise vergebliche Planungsarbeit Klärung bringen.
Rechtliche Grundlagen
Bitte beachten Sie die gesetzlichen Vorschriften zum Thema Baurecht in Schleswig-Holstein:
- BauGB= Baugesetzbuch vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141ff) in der z.Zt. geltenden Fassung.
- BauNVO= Baunutzungsverordnung vom 23.01.1990 (BGBl. I S. 127ff) in der z. Zt. geltenden Fassung.
- LBO= Landesbauordnung Schleswig-Holstein vom 10.01.2000 (GVOBl. Schl.-H. S. 47ff) in der z. Zt. geltenden Fassung
- BauVorlVO = Bauvorlagenverordnung vom 17.07.1975 (GVOBl. Schl.-H. S. 208ff) in der z. Zt. geltenden Fassung.
Ansprechpartner/-innen
- Frau Großmann
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden. - Herr Sleeboom
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.