Gewerbeabmeldung
LeistungsbeschreibungDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle vor. Die Aufgabe eines stehenden Gewerbebetriebes muss ebenfalls bei der zuständigen Stelle angezeigt werden. Bei der Abmeldung wird die IHK und das Finanzamt informiert.
An wen muss ich mich wenden?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren/dessen Bezirk das Unternehmen oder die Betriebsstätte betrieben beziehungsweise der Beruf oder die Tätigkeit ausgeübt wird/werden soll.
RechtsgrundlageDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
§ 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Gewerbeordnung (GewO)
§ 14 GewOSection 14 GewO
Anträge / FormulareDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Ein Online-Formular für die Gewerbeabmeldung finden Sie auf den Internetseiten des Einheitlichen Ansprechpartners Schleswig-Holstein (EASH).
Business deregistration
UrheberDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen werden für die Abmeldung benötigt: - Gewerbeanmeldung im Original - Personlausweis oder Paß mit aktueller Meldebescheinigung - Aufenthaltsgemehigung bei Nicht-EU_Bürgerinnen und Bürgern - bei Abmeldung durch Dritte: Vertretungsvollmacht und Personalausweiskopie des Meldenden
Rechtliche Grundlagen
§ 14 Gewerbeordnung (GewO) Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung der §§ 14, 15 und 55 c der Gewerbeordnung (GewAnz VWV) Landesverordnung über Verwaltungsgeühren (allgemeiner Gebührentarif)
Gebühren
Die Gewerbeabmeldung ist kostenfrei.