Gewerbezentralregisterauszug
Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister enthält alle Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldbescheide wegen gewerberechtlicher Verstöße. Nach Beantragung wird der Auszug aus dem Gewerbezentralregister vom Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Dienststelle Bundeszentralregister - 53094 Bonn ausgestellt und in der Regel nach 2 - 3 Wochen zugesandt.
LeistungsbeschreibungDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Auf Antrag erhält jede Person Auskunft über die im Gewerbezentralregister eingetragenen Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen und rechtskräftige Bußgeldentscheidungen wegen gewerberechtlicher Verstöße, soweit sie ihre Person oder den Gewerbebetrieb betreffen.
Der Antrag auf Auskunft kann:
- Von einer natürlichen Person (unabhängig vom Alter und von Staatsangehörigkeit) oder ihrem gesetzlichen Vertreter gestellt werden. Bei der Antragstellung können Sie sich nicht durch rechtsgeschäftlich Bevollmächtigte (Ehepartner, Rechtsanwalt) vertreten lassen.
- Von einer juristischen Person gestellt werden. Der Antrag ist durch den gesetzlichen Vertreter der Firma zu stellen.
Die häufigsten Arten einer Auskunft aus dem Gewerbezentralregister sind
- für private Zwecke (Beleg-Art 1). Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird Ihnen direkt nach Hause gesandt, oder
- zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art 9). In diesem Falle wird die Auskunft direkt der Behörde zugesandt.
Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt.
An wen muss ich mich wenden?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Privatpersonen: An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Gewerbeabteilung) Ihres Wohnsitzes.
Juristische Personen: An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in derern Bereich der Firmensitz (Ort der Eintragung im Handelsregister) liegt.
Im Online-Portal des Bundesamtes für Justiz (BfJ) können Sie auch online einen Antrag auf Auskunft aus dem Gewerbezentralregister stellen.
BfJ - Online application for information from the Business Central Register
Welche Unterlagen werden benötigt?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
- Personalausweis beziehungsweise Reisepass; gesetzliche Vertreter zusätzlich Nachweis der Vertretungsmacht.
- Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks beziehungsweise des Geschäftszeichens.
Welche Gebühren fallen an?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Bei Beantragung sind Gebühren in Höhe von 13,00 Euro zu entrichten.
Welche Fristen muss ich beachten?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Die Erstellung durch das Bundeszentralregister dauert rund 2-3 Wochen.
RechtsgrundlageDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
§§ 149 ff. Gewerbeordnung (GewO).
§§ 149 ff. GewOSection 149 ff. GewO
Was sollte ich noch wissen?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Weitere Informationen zur Auskunft aus dem Gewerbezentralregister finden Sie auch auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz (BfJ).
BfJ - Auskunft aus dem GewerbezentralregisterBfJ - Information from the Central Register of Trade
UrheberDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Der Antrag auf Erteilung eines Gewerbezentralregisterauszuges kann persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person beim Gewerbeamt bzw. beim Bürgerbüro des Hauptwohnsitzes gestellt werden. Hierbei ist der Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen und unter Umständen der Empfänger (bei einem behördlichen Gewerbezentralregisterauszug) sowie der Geburtsname der Mutter anzugeben. Der Auszug aus dem Gewerbezentralregister kann auch schriftlich beantragt werden. Hierbei ist der Verwendungszweck bzw. das Aktenzeichen und unter Umständen der Empfänger (bei einem behördlichen Gewerbezentralregisterauszug, der Geburtsname der Mutter sowie Kopien der notwendigen Unterlagen (s.unten) und die Gebühr in Briefmarken oder als Verrechnungsscheck beizulegen.
Notwendige Unterlagen
Zur Beantragung ist der Personalausweis oder Paß vorzulegen. Bei Vorlage eines Passes ist eine aktuelle Meldebescheinigung beizufügen.
Seit dem 1. September 2014 besteht die Möglichkeit, Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister unmittelbar beim Bundesamt für Justiz (BfJ) über ein Online-Portal zu beantragen. http://www.fuehrungszeugnis.bund.de/
Rechtliche Grundlagen
§§ 150 ff. Gewerbeordnung
Gebühren
Die Gebühr beträgt 13 Euro
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