Landschaftsplanung

Planungen im Bereich Natur und Umwelt, deren Abwicklung und Umsetzung.

  • Örtliche Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Landschaftsplan, Grünordnungsplan)
  • Berücksichtigung und Kontrolle der Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung und bei sonstigen Eingriffen in Natur und Landschaft
  • (Umweltverträglichkeitsstudien, Umweltbericht und Monitoring)
  • Prüfung der Verträglichkeit von Eingriffen mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (Verträglichkeitsstudien Natura 2000)
  • Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, die aufgrund eines nach öffentlichen Recht vorgesehenen Fachplans durchgeführt werden (LBP) sowie Planung und Durchführung von Maßnahmen, die sich daraus ergeben (Ausführungsplanung)
  • Sicherung und Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit und Selbstreinigungskraft der Gewässer (Renaturierung)
  • Konzepte zur gesamtstädtischen Freiraumnutzung und -gestaltung
  • Beratungen im Bereich Natur und Landschaft
  • Kontrolle von Grünfestsetzungen

Rechtliche Grundlagen

Baugesetzbuch (BauGB), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG), Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (LUVPG), Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz (UIG), Landeswaldgesetz (LWaldG), Bodenschutzgesetz (BodenSchutzG), Raumordnungsgesetz (ROG), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Planzeichenverordnung (PlanZVO), EU-Recht, Ortsrecht, Erlasse, Verordnungen, Richtlinien, Normen, Beschlüsse politischer Gremien, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Mittelstandsförderungsgesetz (MFG)

Ansprechpartner/-innen

  • Frau Oldenburg

    Mo, Di, Do:      8:30 - 13:00 Uhr
      - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
    zusätzlich Di:  14:30 - 18.00 Uhr
      - (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)

    Zusätzliche Öffnungszeiten,
    die nur für Termine zur Verfügung stehen:
    Mo, Do:  7:30 - 8:30 Uhr
    Fr:         7:30 - 13:00 Uhr

    nur Bürgerbüro:
    Do: 14:30 - 17:30 Uhr

    Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.

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