Landschaftsplanung
Planungen im Bereich Natur und Umwelt, deren Abwicklung und Umsetzung.
- Örtliche Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung der Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege (Landschaftsplan, Grünordnungsplan)
- Berücksichtigung und Kontrolle der Belange des Umweltschutzes in der Bauleitplanung und bei sonstigen Eingriffen in Natur und Landschaft (Umweltverträglichkeitsstudien, Umweltbericht und Monitoring)
- Prüfung der Verträglichkeit von Eingriffen mit den Erhaltungszielen eines Gebietes von gemeinschaftlicher Bedeutung (Verträglichkeitsstudien Natura 2000)
- Beurteilung von Eingriffen in Natur und Landschaft, die aufgrund eines nach öffentlichen Recht vorgesehenen Fachplans durchgeführt werden (LBP) sowie Planung und Durchführung von Maßnahmen, die sich daraus ergeben (Ausführungsplanung)
- Sicherung und Wiederherstellung der ökologischen Funktionsfähigkeit und Selbstreinigungskraft der Gewässer (Renaturierung)
- Konzepte zur gesamtstädtischen Freiraumnutzung und -gestaltung
- Beratungen im Bereich Natur und Landschaft
- Kontrolle von Grünfestsetzungen
Rechtliche Grundlagen
Baugesetzbuch (BauGB), Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG), Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (UVPG), Landesumweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (LUVPG), Informationsfreiheitsgesetz (IFG), Umweltinformationsgesetz (UIG), Landeswaldgesetz (LWaldG), Bodenschutzgesetz (BodenSchutzG), Raumordnungsgesetz (ROG), Baunutzungsverordnung (BauNVO), Planzeichenverordnung (PlanZVO), EU-Recht, Ortsrecht, Erlasse, Verordnungen, Richtlinien, Normen, Beschlüsse politischer Gremien, Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), Mittelstandsförderungsgesetz (MFG)
Ansprechpartner/-innen
- Frau Oldenburg
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.