Naturschutz
Konzeption, Bereitstellung und Unterhaltung von Natur- und Landschaftsschutzflächen und Grünland
- Führung und Pflege des Flächenpools (Ökokonto)
- Planung zur nachhaltigen Sicherung der einheimischen Tier- und Pflanzenwelt (Ersatz- und Ausgleichsplanungen, Pflegeplanungen)
- Bewertung, Konzeption, Betreuung, Monitoring und Unterhaltung von öffentlichen Biotop- und Grünlandflächen (einschl. Ausgleichsflächen, Ökokontoflächen, § 15a- und 15b-Flächen LNatSchG)
- Unterschutzstellungen nach § 20 LNatSchG (geschützte Landschaftsbestandteile)
- Schutz von Pflanzen und Tieren nach Naturschutzrecht (Artenschutz)
- Kartierung von Vegetation und Fauna auf öffentlichen Flächen
- Entwicklungsberichte zu Ausgleichs- und Ersatzflächen
- Beratungen im Bereich Natur und Landschaft
Rechtliche Grundlagen
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG), Baugesetzbuch (BauGB), Landeswaldgesetz (LWaldG), Erlasse, Verordnungen, Ortsrecht, europäische Gesetze und Verordnungen, Entscheidungen politischer Gremien
Ansprechpartner/-innen
- Frau Oldenburg
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.
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