Geeignetheitsbestätigung für Spielgeräte
Gewerbetreibende, die im Besitz einer Aufstellererlaubnis sind und Spielgeräte mit Gewinnmöglichkeit aufstellen möchten, bedürfen der Bestätigung über die Geeignetheit des Aufstellungsortes durch die zuständige Gemeinde.
Beschreibung:
Diese Bestätigung gilt immer für eine bestimmte Person und für eine bestimmte Räumlichkeit. Sofern die Räumlichkeiten umgebaut werden oder weitere hinzugenommen werden sollen, ist eine neue Geeignetheitsbestätigung erforderlich.
Notwendige Unterlagen
- Antrag auf Bestätigung der Geeignetheit des Aufstellortes
- Gewerbeanmeldung
Gebühren
je nach Umfang der Bearbeitung.