Gewerbeanzeigen
Wer den selbständigen Betrieb eines Gewerbes (nicht Reisegewerbe) oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anmelden will, muß dies der für den Ort des Gewerbes zuständigen Behörde unverzüglich (Gewerbeamt) anzeigen. Das gleiche gilt, wenn - der Betrieb verlegt wird, - der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind, oder - der Betrieb aufgegeben wird. Die Gewerbemeldung kann persönlich oder durch eine schriftlich bevollmächtigte Person erfolgen.
Notwendige Unterlagen
Folgende Unterlagen werden für die An-, Ab- bzw. Ummeldung des Gewerbes benötigt: - Personalausweis oder Paß mit aktueller Meldebescheinigung - aktueller Handelsregisterauszug,( bei juristischen Personen) ggf. Gesellschaftsvertrag/ Gründungsvertrag - Erlaubniserteilung bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit - Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle - ggf. Gebühr - ggf. schriftliche Vollmacht und Ausweis des Gewerbetreibenden Bei der Anmeldung sogenannter überwachungsbedürftiger Gewerbe (§ 38 Gewerbeordnung) ist zur Prüfung der Zuverlässigkeit ein Führungszeugnis für Behörden sowie eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister erforderlich. In diesen Fällen wird hierauf bei der Abgabe der An- bzw. Ummeldung gesondert hingewiesen.
Rechtliche Grundlagen
- § 14 Gewerbeordnung - § 31 Bundeszentralregistergesetz (Führungszeugnis für Behörden) - § 150a Abs. 1 Nr. 2 Buchst.b Gewerbeordnung (Gewerbezentralregisterauszug)
Gebühren
Die Gebühr beträgt für Gewerbeanmeldungen sowie Gewerbeummeldungen bei persönlicher Vorsprache 25,00 €, auf dem Postwege wird eine Gebühr in Höhe von 30,00 € erhoben. Die Gewerbeabmeldung ist gebührenfrei
Ansprechpartner/-innen
- Frau Behrends
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden. - Frau Wüsthoff
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden. - Frau Rose, Gewerbe
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.