Wohngeld
LeistungsbeschreibungDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Reicht das Einkommen Ihres privaten Haushalts nach den objektiven Regeln des Wohngeldgesetzes nicht aus, um selbst die Kosten für Ihren Wohnraum zu tragen, könnten Sie einen Rechtsanspruch auf Wohngeld haben. Wohngeld wird für Mieterinnen und Mieter als Mietzuschuss und für das selbst genutzte Wohneigentum (Eigenheim, Eigentumswohnung) als Lastenzuschuss gewährt.
Wohngeld wird nur auf Antrag gewährt. Maßgebend für die Höhe des Wohngeldes sind die Größe des Haushaltes, das Gesamteinkommen aller Mitglieder des Haushaltes und die Höhe der zu berücksichtigenden Miete beziehungsweise Belastung. Die wohngeldrelevante Miete umfasst die kalten Betriebskosten (sogenannte Brutto-Kaltmiete), nicht jedoch Betriebskosten für zentrale Heizungs- und Warmwasserversorgungseinrichtungen.
Ein Anspruch auf Wohngeld besteht nicht, wenn die Kosten der Unterkunft von einem anderen Sozialleistungsträger übernommen werden, zum Beispiel bei Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld-(ALG)-II-Empfängerinnen und -empfängern.
Online-Wohngeldantrag
Seit Dezember 2019 können Sie in den nachstehenden Pilotkommunen in Schleswig-Holstein Ihren Wohngeldantrag auch online stellen (Landeshauptstadt Kiel, Hansestadt Lübeck, Stadt Flensburg, Stadt Neumünster mit den Gemeinden Wasbek und Bönebüttel, Stadt Pinneberg, Stadt Reinbek).
An wen muss ich mich wenden?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Wohngeldbehörde).
Welche Unterlagen werden benötigt?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Nachweise zum Einkommen und zur Miete oder Belastung. Es wird empfohlen sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.
Welche Gebühren fallen an?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Steht Ihnen Wohngeld zu, wird ab dem Ersten des Monats, in dem der Antrag gestellt worden ist, gezahlt.
RechtsgrundlageDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Wohngeldgesetz (WoGG).
WoGGWogg
Was sollte ich noch wissen?Diese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Ausführliche Informationen zum Wohngeld finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein (MILI).
WohngeldHousing
UrheberDiese Informationen stammen aus dem Landesportal Schleswig-Holstein
Ansprechpartner/-innen
- Frau Heidmann
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden. - Frau Rauscher
Mo, Di, Do: 8:30 - 13:00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 12:30 Uhr)
zusätzlich Di: 14:30 - 18.00 Uhr
- (Annahmeschluss Bürgerbüro: 17:30 Uhr)Zusätzliche Öffnungszeiten,
die nur für Termine zur Verfügung stehen:
Mo, Do: 7:30 - 8:30 Uhr
Fr: 7:30 - 13:00 Uhr
nur Bürgerbüro:
Do: 14:30 - 17:30 Uhr
Nach Absprache können selbstverständlich auch außerhalb der oben genannten Zeiten individuelle Termine für Besuche vereinbart werden.
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