Fundsachen
Gebühren:
Verwahrgebühren
Die Gebühr für die Verwahrung von Fundsachen beträgt
a) im Wert bis zu 25 Euro 3 Euro
b) im Wert von über 25 bis 50 Euro 7 Euro
c) im Wert von über 50 Euro für den Mehrwert zusätzlich2 %.
Verlustbescheinigungen
Bescheinigungen über nicht abgegebene Gegenstände (i.d.R. bei Fahrrädern) werden hier ebenfalls ausgestellt,
die Gebühr beträgt 6 Euro
Ansprechpartner/-innen
- Herr König
Öffnungszeiten Rathaus
Mo,Di,Do,Fr 8:30 - 12:30 Uhr
sowie Di 14:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen